Entlehnung
Entlehnberechtigt sind Menschen jeden Alters, unabhängig von einer Sehbehinderung oder Blindheit.
Aufnahmebedingungen sind die Angabe der persönlichen Daten (Wohnsitz, Telefon oder E-Mail-Adresse, Geburtsdatum) sowie die Entrichtung einer einmaligen Einschreibgebühr ab dem vollendeten 15. Lebensjahr.
Für Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit bieten wir einen kostenlosen Versand über die österreichische Post („Blindensendung“) an.
Einschreibgebühr: € 10,- einmalig zu entrichten, ab 15 Jahren
Entlehngebühr: je € 1 pro Medium für 4 Wochen
Unentgeltlich entlehnen Kinder bis 15 Jahre, blinde Leser:innen sowie Klient:innen des Odilien-Instituts.
Mahngebühr: € 2,- Aufwandsentschädigung pro Monat und Medium
Besuchen Sie uns in der Bibliothek während unserer Öffnungszeiten:
Dienstag: 09.00 – 16.00 Uhr, an Feiertagen/Fenstertagen und im August geschlossen.
Zum Online-Katalog:
.