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Entlehnung

Entlehnberechtigt sind Menschen jeden Alters, unabhängig von einer Sehbehinderung oder Blindheit.

Aufnahmebedingungen sind die Angabe der persönlichen Daten (Wohnsitz, Telefon oder E-Mail-Adresse, Geburtsdatum) sowie die Entrichtung einer einmaligen Einschreibgebühr ab dem vollendeten 15. Lebensjahr.

Für Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit bieten wir einen kostenlosen Versand über die österreichische Post („Blindensendung“) an.

Einschreibgebühr: € 10,- einmalig zu entrichten, ab 15 Jahren

Entlehngebühr: je € 1 pro Medium für 4 Wochen

Unentgeltlich entlehnen Kinder bis 15 Jahre, blinde Leser:innen sowie Klient:innen des Odilien-Instituts.

Mahngebühr: € 2,- Aufwandsentschädigung pro Monat und Medium

Besuchen Sie uns in der Bibliothek während unserer Öffnungszeiten:

Dienstag: 09.00 – 16.00 Uhr, an Feiertagen/Fenstertagen und im August geschlossen.

Zum Online-Katalog: 

https://odilien.litkatalog.eu

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